Allgemeine Geschäftsbedingungen

IWI - Immobilien GmbH

Um gegenseitige Rechte und Pflichten zu schützen, die aus dem besonderen Vertrauensverhältnis der Geschäftsbeziehung mit unseren Auftraggebern / Kunden resultieren, legen wir folgende "Allgemeine Geschäftsbedingungen" unserer Tätigkeit zugrunde:

1. Auftrag

Der Maklerauftrag kommt durch die Inanspruchnahme unserer Dienste oder die Verwertung von uns gegebener Hinweise zu unseren Geschäftsbedingungen zustande. Das gleiche gilt für Rückfragen auf unsere Angebote.

2. Angebot

Unsere Angebote folgen gemäß den uns vom Auftraggeber erteilten Auskünften. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Die Grundrißskizzen sind aufgrund von Abweichungen in der Reproduktionstechnik nicht in jedem Fall maßstabsgerecht. Dargestellte Einrichtungsgegenstände sind Illustrationen und kein Kaufgegenstand.

Auslassungen, Irrtum, Zwischenverkauf und Zwischen-vermietung bleiben vorbehalten. Schadensersatzansprüche uns gegenüber sind mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen.

3. Indiskretion


Alle unsere Mitteilungen und Unterlagen sind streng vertraulich zu behandeln. Sie dürfen, gleich in welcher Weise, nicht an Dritte gelangen, wofür der Auftraggeber uns gegenüber eine Garantie übernimmt. Kommt infolge unbefugter Weitergabe unserer Angebote an Dritte mit diesen ein Vertrag über das von uns nachgewiesene Objekt zustande, so ist uns der Auftraggeber zur Zahlung der vollen Provision verpflichetet.

4. Vertragsverhandlung

Bei direkten Verhandlungen ist auf uns Bezug zu nehmen und uns ihr Inhalt unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Bei Vertragsabschluß hat der Auftraggeber uns auf Verlangen die Vertagspartei bekanntzugeben.

Wir sind nicht verpflichtet, Interessenten vor Abschluß eines Vertrages zu benennen. Der Käufer oder Mieter hat vor Abschluß eines Vertrages dem Verkäufer oder Vermieter mitzuteilen, daß wir den Nachweis zum Kauf oder zur Anmietung gegeben haben.

5. Vertragsschluß

Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

6. Tätigkeit für den anderen Vertragsteil


Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden. Ebenso ist die Zusammenarbeit mit anderen Maklern gestattet.

7. Provisionsanspruch

Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. Nachweis, ein Vertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt nicht. Die Provision ist fällig und zahlbar 8 Tage nach Rechnungsstellung. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigen Gründen gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, das der Abschluss zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt. Wird der Vertrag wirksam angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadensersatz verpflichtet.

Der Kunde hat die Provisionsforderung ab 4 Wochen nach Vertragsabschluß mit 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu verzinsen. Dem Kunden bleibt der Nachweis überlassen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

8. Provisionssätze

An Maklerprovision sind zu zahlen:

  1. An- und Verkauf von Grundbesitz, Hausbesitz und Eigentumswohnungen berechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis, d. h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen: von Käufer und Verkäufer je 3,57 % inkl. MwSt.
  2. Erbbaurechte vom Grundstückswert und etwa bestehenden Aufbauten berechnet: vom Erbbaugeber und Erbbaunehmer je 3,57 % inkl. MwSt.
  3. An- und Vorkaufsrecht berechnet von dem Verkehrswert des Objektes vom Berechtigten 1,19 % inkl. MwSt.
  4. bei Vermietung und Verpachtung vom Mieter / Pächter:
    1. bei Verträgen bis zu 5 Jahren Dauer 2 Monatsmieten als Mindestgebühr
    2. Bei Vertragsdauer über 5 Jahre hinaus von der Vertragssumme, bezogen auf die Laufzeit des vereinbarten Vertrages, höchstens jedoch aus der 10 - Jahres-Mietsumme. 3,57 %inkl. MwSt.


Vormietrecht und Optionsrecht, unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Dauer: 1,5 Monatsmieten. Verbrauchs- und Nebenkosten bleiben bei der Provsionsberechnung ausser Betracht. Zu den vorstehenden Provisionssätzen ist der jeweilig gültige Mehrwertsteuerbetrag zugeschlagen.

9. Beendigung des Auftrages


Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Sofern er dies unterlässt, haben wir Anspruch auf Ersatz von nachträglichen sachlichen und zeitlichen Aufwendungen.

Auch vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns zum Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.

10. Nebenabreden

Nebenabreden, sowie abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Diese Vorraussetzung kann nicht abbedungen werden.

11. Teilunwirksamkeit

Sollten Teile der vorstehenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Maklervertrag, einschließlich solcher aus Urkunden, Schecks und Wechseln, ist unter Kaufleuten Düsseldorf.